Statement

Berlin, 07.05.2020

Ab jetzt gibt es nur noch eine Richtung – nach vorn

Heute ist nach neun zermürbenden Jahren endlich ein Kapitel zum Abschluss gekommen: Das Verfahren gegen mich ist ohne jede Schuldfeststellung eingestellt.

Die Erleichterung überwiegt, nun endgültig einen Schlussstrich unter diese für mich, meine Familie und Freund:innen sehr belastende Zeit ziehen zu können. Jetzt heißt es den Blick in die Zukunft richten – kein Nachkarten mehr.

Von ganzem Herzen gehört an dieser Stelle mein tiefer Dank allen, die an mich geglaubt und über diese lange Zeit immer unterstützt haben.

Mein Statement zum Prozess aus dem Jahr 2018, zu dem ich mich damals aufgrund der Begleitumstände gezwungen sah, da meine unternehmerischen Aktivitäten immer wieder torpediert wurden, möchte ich trotz der Verfahrenseinstellung in gekürzter Fassung weiterhin teilen.

Gekürztes Statement aus 2018
In den letzten Jahren erschienen weit über hundert Beiträge auf dem Blog MBA-Journal, deren Darstellungen sachlich falsch waren und die Integrität meiner Person in Frage stellten.

Unter anderem wurde mir in dem Blog unterstellt, mich einem Prozess zu entziehen – obwohl Gutachtende und Gericht die Verhandlungsunfähigkeit anerkannten. Zudem sollte ich unberechtigter Weise einen Professortitel tragen – obwohl die renommierte Universität für Verwaltungs- und Wirtschaftstechnologie St. Petersburg mir die Honorar-Professur verliehen hat. Einige Beiträge umfassten auch die Spekulation über meine bevorstehende Einweisung in die Psychiatrie.

Im Rahmen der Berichterstattung wurde von der für das MBA-Journal verantwortlichzeichnenden Bloggerin massiv Druck auf Pressestellen von Justizbehörden ausgeübt sowie mir verbundene Unternehmen und Geschäftspartner:innen vor einer Zusammenarbeit gewarnt.

Zur Einordnung der für das MBA-Journal verantwortlichen Bloggerin ist es in diesem Zusammenhang relevant zu wissen, dass bereits über andere Personen und deren unternehmerische Aktivitäten auf ähnliche Weise berichtet wurde. Bedauerlicherweise müssen auf Blogs – im Gegensatz zu Beiträgen von Pressemedien – etwaige Falschmeldungen nicht richtiggestellt werden. Zudem steht es Blog-Herausgebenden frei, Anmerkungen dazu aus den Kommentarfunktionen zu entfernen. In meinem Fall hatte das zur Folge, dass Auszüge des MBA-Journal-Blogs von Presseredaktionen aufgegriffen und deutschlandweit in die Berichterstattung aufgenommen wurden.

Ein Blick auf die Fakten:
Es hat zu keiner Zeit eine Schuldfeststellung oder ein Urteil gegen mich gegeben. Im Gegenteil: Das Land Hessen ist wegen rechtswidrigen Vorgehens der Staatsanwaltschaft zur Zahlung einer Entschädigung an mich verurteilt worden.

Das Verfahren der Staatsanwaltschaft Frankfurt/Main gegen mich, wegen angeblicher falscher Verwendung von Steuermitteln, ist von der Staatsanwaltschaft Frankfurt mangels eines Tatverdachts eingestellt worden. Ebenso ist das Verfahren der Staatsanwaltschaft Wiesbaden gegen mich wegen angeblicher Untreue von 450.000 Euro zum Nachteil der EBS eingestellt worden.

Nach über 70 Prozesswochen mit 43 Prozesstagen, wurde das Verfahren wegen angeblicher Untreue von 180.000 Euro zum Nachteil der EBS aufgrund meiner durch die Verhandlung verursachten Erkrankung vorläufig eingestellt. Das Verfahren wurde danach nicht mehr aufgenommen, da die EBS ausdrücklich bestätigt, dass sie nach eigenen Feststellungen keinen Schaden erlitten hat.

Das einzige Urteil, das jemals erging, ist die eingangs erwähnte Verurteilung des Landes Hessen wegen mehrfacher rechtswidriger Vorverurteilung und Persönlichkeitsrechtsverletzung zu meinem Nachteil, begangen durch die Staatsanwaltschaft Wiesbaden. In dem rechtskräftigen Urteil des Landgerichts Wiesbaden vom 03.06.2015 wird hierzu festgestellt:

„Das Verhalten der Staatsanwaltschaft stellt eine intensive Verletzung des Persönlichkeitsrechts des Klägers dar. (…) Der Kläger wurde über einen Zeitraum von mehr als zwei Jahren hinweg immer wieder durch Äußerungen der Staatsanwaltschaft in seinem allgemeinen Persönlichkeitsrecht, sei es durch Falschmeldungen (…) oder wegen vorverurteilender Äußerungen in seinem allgemeinen Persönlichkeitsrecht verletzt. Die Verbreitung der falschen und vorverurteilenden Äußerungen war geeignet, das Ansehen des Klägers in der Öffentlichkeit im besonderen Maße herabzusetzen. (…) Darin liegt ein massiver Verstoß gegen das durch Art. 2 Abs. 1 GG i.V.m. mit dem Rechtsstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 3 GG) gewährleistete Recht auf ein rechtsstaatliches faires Verfahren, mit der Folge, dass dem Kläger gem. § 839 BGB ein Anspruch auf Geldentschädigung zusteht. (…)“

Doch wie schon gesagt: Es gibt nur einen Blick – den nach vorn.